Mobile Hundeschule von Drei Biesen am Bach
Training für Mensch und Hund
Meine Ausbildung / Weiterbildung
Nach dem neuen Tierschutzgesetz ist das erwerbsmäßige Ausbilden von Hunden für Dritte oder das Anleiten der Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter seit dem 01.08.2014 erlaubnispflichtig.
Die Erlaubnis für Hundetrainer nach §11 Abs.1 Nr.8f Tierschutzgesetz wurde mir vom Veterinäramt Solingen erteilt.